asyl-anspruch für verfolgte homosexuelle

AsylFuerHS-AN-2013-11-08-S.4Luxemburg/Frankfurt.
Menschen, die in ihrer Heimat wegen Homosexualität drangsaliert werden, haben eine Chance auf Anerkennung als Flüchtlinge in Europa. Die sexuelle Ausrichtung eines Menschen sei für die Identität so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht verlangt werden könne, unterstrich der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg.
Schwere Grundrechtsverletzungen oder Repressalien gegen Homosexuelle, beispielsweise die Verhängung einer Gefängnisstrafe, seien als Verfolgung zu werten. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte den Richterspruch. Das Urteil dürfte auch Folgen für die Asylpraxis in Deutschland haben, sagte die rechtspolitische Referentin Marei Pelzer. Viele Menschen – beispielsweise aus dem Iran – seien von Deutschland bislang mit dem Argument abgewiesen worden, sie könnten ihre sexuelle Orientierung in ihrer Heimat schlicht verheimlichen. Der EuGH habe nun bestätigt, dass dies den Betroffenen nicht zuzumuten sei.
(epd)